Die Mehrheit der Prozesse in der Logistik spielt sich auf der Straße ab. Transporter, Lkw und Busse bewegen die unterschiedlichsten Produkte oder aber Personen von A nach B. Ohne Berufskraftfahrer:innen läuft nichts. Sie führen die Fahrzeuge. Diese Arbeitszeit wird als Lenkzeit bezeichnet und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Die Gesetze dienen dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Normen und Verordnungen sollen Unfälle durch übermüdete und unkonzentrierte Verkehrsteilnehmer vorbeugen. Erfahren Sie mehr auf send-os.com.
Gute Gründe für sendOS
Erfahrung & Know-how
sendOS entwickelt seit über 10 Jahren digitale Lösungen für die Logistik. Wir kennen die Praxis genau. Unsere Software bildet alle wichtigen Prozesse wie Auftragsverwaltung, Disposition und Fahrzeugortung ab.
Innovation & Engagement
sendOS unterstützt Sie bei der Digitalisierung Ihres Transportunternehmens. Nutzen Sie die Potenziale der Logistik 4.0. durch Reduzierung des Organisationsaufwandes, Kosteneinsparungen und vieles mehr.
Einfachheit & Sicherheit
sendOS-Lösungen sind einfach, übersichtlich und dank Cloud-Computing flexibel. Für unsere Logistik-Software gelten höchste Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.
Was genau sind Lenkzeiten, was sind Ruhezeiten?
Die wichtigsten Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Fahrpersonalrecht (FpersG), in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sowie der Richtlinie 2002/15/EG und der EU-Verordnung 561/2006.
Als Lenkzeiten gelten demnach alle Zeiten, die Fahrer oder Fahrerinnen von gewerblich genutzten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse aktiv hinter dem Steuer verbringen. Dies bezieht auch Standzeiten mit ein, zum Beispiel an roten Ampeln oder Bahnübergängen, in Staus oder ähnlichen Situationen. Die Lenkzeit wird dabei in Tages- und Wochenlenkzeit unterteilt. Erstere darf maximal neun Stunden betragen. Sie darf jedoch zweimal die Woche auf zehn Stunden erhöht werden. Hingegen ist es nicht erlaubt, die Wochenlenkzeit von 56 Stunden zu überschreiten. Zudem sind diesbezüglich auch die Arbeitszeitgesetze für die Höchstarbeitszeiten pro Woche zu berücksichtigen.
Weitere gesetzliche Regelungen zur Lenkzeit umfassen die Einhaltung von so genannten Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten. Als Fahrtunterbrechungen gelten dabei kleinere Pausen ohne Fahrtätigkeit, die jeweils nach viereinhalb Stunden Lenkzeit für 45 Minuten erfolgen müssen. Auch eine Teilung der Fahrtunterbrechung in eine 15- und eine 30-minütige Pause ist möglich, sofern die längere Pause dennoch nach spätestens insgesamt viereinhalb Stunden Lenkzeit in Anspruch genommen wird. Als Ruhezeit wird die herkömmliche Pausenzeit bezeichnet, die zwischen den Lenkzeiten stattfindet und in der der Fahrer oder die Fahrerin dem Unternehmen nicht zur Verfügung steht, auch nicht auf Bereitschaft. Die tägliche Ruhezeit beträgt dabei elf Stunden, kann allerdings dreimal pro Woche auf neun Stunden verkürzt werden. Hinzu kommt die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden, die zwingend nach sechs 24-Stunden-Zyklen einmal unterbrechungsfrei eingehalten werden muss. Alternativ lässt sich eine wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen auch auf 24 Stunden reduzieren, die fehlenden 21 Stunden müssen dann jedoch innerhalb von drei Wochen ohne weitere Kürzungen nachgeholt werden.
Die Gesamtarbeitszeit von Kraftfahrzeugführern ist dennoch unabhängig von den Lenk- und Ruhezeiten zu betrachten – sie beschreibt die Zeit, die Berufsfahrer:innen insgesamt für ihr Unternehmen arbeiten. Neben der Lenkzeit umfasst die Arbeitszeit daher auch andere Tätigkeiten, etwa das Abwickeln von Formalitäten (Akten, Zoll, etc.), Kommunikation mit anderen Firmenmitarbeitern und Kunden, Fahrzeugkontrollen, Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Be- und Entladeprozesse oder die Überwachung dieser.
Ausgenommen von der Lenkzeitenregelung sind die Fahrer von Kfz zur Personenbeförderung (mit maximal neun Sitzplätzen einschließlich Fahrzeugführer), die Polizei, Rettungsdienste und sonstiger Zivilschutz. Für den Buslinienverkehr gelten die Regelungen in modifizierter Form, für den nichtgewerblichen Güterverkehr erst ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen. In der Bundeswehr sind die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten dagegen für alle Fahrzeugkategorien einzuhalten, also auch für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen.
Wie werden Lenkzeiten erfasst und dokumentiert?
Seit 2006 ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr über ein verpflichtend zu installierendes EG-Kontrollgerät – also einen Tachographen – zu protokollieren. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von weniger als 3,5 Tonnen – hier reichen auch händisch geführte Arbeitszeitnachweise aus. Die Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Zeiten in Deutschland ist Aufgabe des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sowie der Polizei. Wird bei Fahrer:innen eine Unterschreitung der Ruhezeiten oder eine Überschreitung der Lenkzeiten festgestellt, kann der Arbeitgeber dafür mit Geldstrafen belangt werden – bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit in der Anordnung der rechtswidrigen Fahrten drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Heutzutage setzen Transportunternehmen jedoch vermehrt auf komplexere Logistiksoftware zur Protokollierung des Arbeitsalltags inklusive Lenkzeit, denn diese bietet neben dem Nachkommen der Nachweispflichten noch viele weitere Vorteile. So lassen sich die Tools anders als herkömmliche Tachographen beispielsweise von überall aus einsehen und auslesen, wodurch Firmen nicht nur in Echtzeit über den Status ihrer Fahrer:innen informiert werden, sondern ebenfalls jederzeit auf eine umfangreiche Datenlage zur weiteren Planung des Betriebsalltags zurückgreifen können. Zudem beinhaltet solche Logistiksoftware in der Regel viele weitere Funktionen, die die Arbeit aller Beteiligten auf vielen Ebenen vereinfacht. Hierzu können eine Fahrzeugortung und Navigationstools, Module für eine einfache Kommunikation zwischen Fahrzeugführer und Backoffice, die Möglichkeit zur Erstellung und Verwaltung digitaler Lieferscheine und ähnlicher Formulare sowie vieles mehr zählen.
Mit sendOS alles im Blick
Sind Sie auf der Suche nach einer praktischen, nutzerfreundlichen und flexiblen Software für Ihr Transportunternehmen, treffen Sie mit sendOS eine hervorragende Wahl. Unsere vielseitige Software für die Logistik unterstützt Sie in den unterschiedlichsten Bereichen Ihres Speditionsalltags: von der Tourenplanung und Mitarbeiterkoordination über administrative Tätigkeiten bis hin zur Abrechnung von Aufträgen und Arbeitszeiten. Dabei können Sie selbst entscheiden, welche Funktionen Sie in Ihrem individuellen Softwareprodukt in Anspruch nehmen wollen, denn sendOS ist modular aufgebaut. Sie können also beispielsweise auch nur sendMOBILE, unsere Fahrer-App, nutzen und auf das Auftragsmanagement gänzlich verzichten. Sie bestimmen die Tools selbst, die Ihnen wichtig sind. Dabei zahlen Sie selbstverständlich auch nur für das, was Sie tatsächlich nutzen. Dank Cloudspeicherung sind Ihre Daten zudem von überall aus und geräteunabhängig abrufbar. Ihre eigene IT-Abteilung muss sich zudem nicht um die Wartung oder Aktualisierung der Programme oder Server kümmern.
Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen sendOS mit all seinen Funktionen und Vorteilen genauer vor. Zudem können Sie die Software über eine 14-tägige Demoversion vor einem Abonnement umfangreich testen – kostenlos und völlig unverbindlich.